Bilder sind Erinnerungen, die für die Ewigkeit gemacht werden.
0175 237 2511
Aschaffenburg
Laut HWK, Aschaffenburg Stand 23.03.2021
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7-Tage-Inzidenz bis einschließlich 50
Keine Tätigkeitseinschränkungen -
7-Tage-Inzidenz über 50 bis einschließlich 100
Fotostudios dürfen für „click & meet“ öffnen. -
7-Tage-Inzidenz über 100
In Fotostudios dürfen von Privatkunden nur Pass- und Bewerbungsfotos gemacht werden. Daneben ist das Fotografieren von professionellen Models weiter möglich. Auch können Fotos von gewerblichen Kunden angefertigt werden, beispielsweise von einem Arzt für dessen Praxis-Homepage.
Was gilt ansonsten für Fotografen?
Fotografen dürfen inzidenzunabhängig folgende Leistungen erbringen:
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Fotos im Freien
Ein Fotograf darf im Freien Architektur- oder Landschaftsaufnahmen aber auch Fotoshootings von Personen machen. Bei den Fotoshootings dürfen aber nur so viele Personen als Gruppe fotografiert werden, wie es die inzidenzabhängige Kontaktbeschränkung zulässt. Der Fotograf wird dabei nicht mitgezählt, da es für ihn die Ausübung seines Berufes darstellt. Bei beruflichen Gruppen besteht keine Personenbeschränkung, jedoch ist dann der Mindestabstand der zu fotografierenden Personen untereinander zu beachten. -
Fotos beim Kunden
Das Fotografieren beim Kunden ist nicht untersagt. In der Wohnung eines Privatkunden dürfen aber nur so viele Personen als Gruppe fotografiert werden, wie es die inzidenzabhängige Kontaktbeschränkung zulässt. Der Fotograf wird dabei nicht mitgezählt, da es für ihn die Ausübung seines Berufes darstellt. Bei beruflichen Gruppen besteht keine Personenbeschränkung, jedoch ist dann der Mindestabstand der zu fotografierenden Personen untereinander zu beachten.